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   BGH, 21.06.1957 - VII ZR 307/56   

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BGH, 21.06.1957 - VII ZR 307/56 (https://dejure.org/1957,7645)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1957 - VII ZR 307/56 (https://dejure.org/1957,7645)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1957 - VII ZR 307/56 (https://dejure.org/1957,7645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1957, 917
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 25.01.1939 - II 94/38

    1. Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft mbH. 2. Kann der

    Auszug aus BGH, 21.06.1957 - VII ZR 307/56
    Das Oberlandesgericht behandelt S 12 f des Urteils unter Verweisung auf die Entscheidung RGZ 159, 321, 335 f die Frage, ob dem Kläger auch bei Aufnahme der Verrechnungsabrede in das notarielle Protokoll dadurch ein Schaden hätte entstehen können, daß er wegen mangelnder Vollwertigkeit der eingebrachten Forderung von dem Konkursverwalter auf Zahlung hätte in Anspruch genommen werden können.

    Die sich aus der Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 159, 321, 335 f ergebende etwaige Ersatzpflicht des einbringenden Gesellschafters ist aber nur unter den dort aufgeführten verschärften Voraussetzungen begründet; die Parteien habe nicht behauptet, daß sie vorgelegen haben.

  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 283/51

    Wirtschaftstreuhänder. Auskunftshaftung

    Auszug aus BGH, 21.06.1957 - VII ZR 307/56
    Es bedarf daher keines Eingehens auf die - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - in dem Urteil BGHZ 7, 371 offengelassene Streitfrage, ob § 134 BGB überhaupt bei einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Rechtsberatungsmißbrauchsgesetzes anwendbar ist.
  • BGH, 13.10.1954 - II ZR 182/53

    Aufrechnung gegen und mit Einlageforderung

    Auszug aus BGH, 21.06.1957 - VII ZR 307/56
    Er hat in Höhe von 10.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 4. Dezember 1950 ein rechtskräftiges Urteil gegen den Kläger erstritten (BGHZ 15, 52); wegen des Restes ist die Klage abgewiesen worden.
  • BGH, 14.05.1954 - 2 StR 274/53
    Auszug aus BGH, 21.06.1957 - VII ZR 307/56
    zulässig gewesen ist (vgl. hierzu u.a. BGHSt 6, 134).
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